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Workshop 5

Krankenhauszukunftsgesetz – digitaler Graben zwischen ambulant und stationär?

Die Politik hat die Sektorengrenzen im SGB V manifestiert. Digitalisierung beschränkte sich zumeist auf Teilbereiche. Nun soll ein vernetztes, patientenorientiertes Gesundheitssystem entstehen. Die Erwartungen an das KHZG sind groß. Aber bereits jetzt sind Nachbesserungen des Gesetzes absehbar.

KHZG noch nicht am Ziel

Ein richtig gutes Zeugnis bekommt Deutschland für die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht. Auch zahlreiche Gesetze reichten bislang nicht, um im internationalen Vergleich besser da zu stehen. Nach wie vor mangelt es an der Vernetzung von ambulantem und stationären Sektor. Während in anderen Ländern Krankenhäuser viele ambulante Leistungen übernehmen, sind sie hierzulande weitgehend den niedergelassenen Leistungserbringenden vorbehalten. Und ambulant vor stationär galt lange auch bei den Digitalisierungsbestrebungen des BMG. Nun soll das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Lücken schließen, kann aber aus jetziger Sicht nur ein Impuls auf dem Weg in eine integrierte, patient:innenorientierte Versorgung sein.

Politik muss rechtliche Grundlagen richten

Die Trennung zwischen ambulant und stationär ist im SGB V manifestiert, sagt Dr. Albrecht Kloepfer. Darin würden die Sektoren nicht als Versorgungseinheit gedacht.

Portrait Dr. Albrecht Kloepfer

„Die Politik selbst muss anfangen, ambulant und stationär als Versorgungseinheit zu denken. Sie hat offensichtlich noch nicht gemerkt, dass die gesamten rechtlichen Grundlagen des SGB V nicht stimmen.“

Dr. Albrecht Kloepfer, iX-Institut | Moderation

Entsprechend groß ist der Graben, den das KHZG schließen soll. Dazu fehlten den Akteur:innen bislang die Investitionsmittel. Die bringt nur das neue Gesetz. Viel Geld, das "Erziehungsmittel für Erwachsene", sei nun laut Matthias Blum abrufbar, um die schwach ausgeprägte intersektorale Vernetzung auszubauen. Um den Graben zwischen ambulant und stationär zu schließen, werden Projekte zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den Kliniken und zu deren Verknüpfung mit vor- und nachgelagerten Leistungserbringenden gefördert.

Fördermittel kitten die Schlucht zwischen den Sektoren

Durch die Förderung des KHZG sei es nur noch ein Spalt zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und keine Schlucht mehr, urteilt Blum. Noch seien vielfach die Patient:innen Treiber der Kommunikation und agierten als Kommunikationsbrücke. Deshalb gelte es vorhandene Medienbrüche in der intersektoralen Vernetzung unter zwingender Verbesserung der IT-Sicherheit zu beheben. Nach 2024 sei das KHZG dann weiterzuentwickeln und zu modifizieren, um auf geschaffene digitale Strukturen aufbauen zu können, so Blum.

In den Augen von Prof. Dr. Claudia Wöhler existiert der Graben zwischen den Sektoren weitgehend unverändert. Ihr sei es ein Rätsel, wieso Deutschland bei der Digitalisierung im internationalen Vergleich so viel Nachholbedarf habe.

Guter Impuls für intersektorale Vernetzung

Jahrelang seien die Länder ihrer Investitionspflicht nicht nachgekommen, sodass Krankenhäuser nicht die notwendigen Kapazitäten hatten, um Know-how im Bereich Digitalisierung aufzubauen. Nun müsse mithilfe des KHZG die Basis geschaffen und die Aufbau- sowie Ablauforganisation innerhalb der Krankenhäuser verbessert werden, fordert Wöhler. „Die Digitalisierung ist als Fundament für eine reibungslose Versorgung der Menschen zu sehen“, konstatiert sie. Digitalisierung könne Effizienz und Effektivität steigern sowie als Katalysator für eine sektorenübergreifende Versorgung fungieren. Das KHZG liefere hier einen guten Impuls.

„Die Investition in Digitalisierung ist ein notwendiger Schritt, um die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung voranzutreiben. Eine bedarfsorientierte und zielgerichtete Förderung ist dabei zwingend erforderlich.“ – Prof. Dr. Claudia Wöhler

Eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip dürfe es aber nicht geben. Vielmehr müsse es eine patient:innen- und bedarfsorientierte Krankenhausplanung geben, mit einer gezielten Förderung weiterführender Digitalisierungsmaßnahmen. Auch einige Zuschauer:innen schreiben dem KHZG Chancen in Bezug auf eine bessere Verzahnung beider Sektoren zu, darunter eine erhöhte Patient:innensicherheit, weniger Doppeluntersuchungen und eine insgesamt effizientere Versorgung. Andere Zuschauer:innen assoziieren mit dem KHZG hingegen nur geringe oder keine positiven Impulse in Bezug auf die sektorenübergreifende Versorgung. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Wordcloud dargestellt.

Nachbesserungen für höhere Versorgungsqualität

Eine echte Öffnung für ambulante Leistungen in Krankenhäusern mit Klärung der ambulanten klinischen Vergütung fordert Blum. Zudem wies er darauf hin, dass die ePA in der jetzigen Version keine sichere Kommunikation zwischen Ärzt:innen zulasse, da die Patientin oder der Patient entsprechend seinem Wunsch ärztliche Befunde entfernen könne. Die von professionellen Leistungserbringenden erstellte EFA beinhalte diese Funktion und es sei daher wünschenswert, dass diese Funktion auch Teil der ePA werde. Neben der Kommunikation und Kooperation der Leistungserbringenden, u.a. auf Basis der ePA, forderte Wöhler eine umfassende Qualitätsorientierung im Gesundheitswesen.

Referenten

Portrait Dr. Albrecht Kloepfer

Dr. Albrecht Kloepfer

iX-Institut | Moderation

Portrait Matthias Blum

Matthias Blum

Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen | Referent

Portrait Prof. Dr. Claudia Wöhler

Prof. Dr. Claudia Wöhler

Landesgeschäftsführerin der BARMER in Bayern | Referentin

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