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Arbeiten nach Krebs: So gelingt der Wiedereinstieg nach der Krebstherapie

Die Hürden beim Wiedereinstieg nach einer Krebserkrankung bzw. -therapie scheinen zunächst hoch: Sie sind nicht mehr der Mensch, der Sie vor der Erkrankung waren. Zu vieles hat sich verändert, Sie haben Höhen und Tiefen erlebt, die Ihre Kolleg:innen nicht nachvollziehen können. Werden sie Verständnis für Ihre neue Situation zeigen? Werden Vorgesetzte akzeptieren, dass Sie andere Bedürfnisse haben als Ihr Umfeld? Wie können Sie selbst damit umgehen, dass Sie weniger leistungsfähig sind, vielleicht öfter ausfallen?

In einer aktuellen Umfrage erklärte fast jeder Dritte Überlebende einer Krebserkrankung, dass sich sein Berufsleben nach der Krebserkrankung verändert hat. Unter ihnen gab fast die Hälfte ihre ursprüngliche Arbeit auf, u.a., weil sie nicht mehr über die körperliche Leistungsfähigkeit verfügten, sie auszuüben. Besonders Frauen erleben eine große Erschöpfung, die ihnen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einer Krebserkrankung bzw. -therapie erschwert. Die gute Nachricht ist jedoch: Der Deutschen Krebsgesellschaft zufolge nehmen 60 Prozent aller Krebsüberlebenden nach der Krebstherapie wieder einen Beruf auf. Damit die Rückkehr gelingt, gibt es unterschiedliche Hilfestellungen, die wir Ihnen hier vorstellen.

Hürden mit Hilfe und Unterstützung meistern

Die Empfehlung an dieser Stelle: Lassen Sie sich von diesen Zweifeln nicht entmutigen, aber seien Sie ehrlich zu sich selbst. Trauen Sie sich den Wiedereinstieg in Ihren vorherigen Beruf zu? Ist es noch die richtige Arbeit für Sie? Oder gibt es ein anderes Tätigkeitsfeld, in dem Sie gebraucht werden und das sich leichter an Ihre Anforderungen anpasst? Welche Bedingungen benötigen Sie, die Ihnen die Rückkehr zum Arbeitsplatz erleichtern – beispielsweise Teilzeitmodelle, die Versetzung in eine andere Abteilung oder eine Umschulung?

Wenn Sie diese Fragen für sich beantwortet haben, sehen Sie schon klarer. Doch ganz gleich, ob Sie den möglicherweise schon lang gehegten Wunsch nach einem beruflichen Neustart in die Tat umsetzen oder das Gespräch mit Ihrem Arbeitgebenden suchen, um den alten Arbeitsplatz an Ihre neue Situation anzupassen: Sie werden Unterstützung brauchen – und Sie haben das Recht auf Beistand. Erste Tipps haben wir in den folgenden Themenblöcken zusammengestellt.

Was muss ich wissen, damit der Wiedereinstieg nach der Krebsbehandlung gelingt?

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um den Wiedereinstieg und Ansprechpartner:innen, die Ihnen bei diesem Schritt zur Seite stehen. Mit den Vorbereitungen können Sie bereits während der Reha-Behandlung beginnen.

Welche Anlaufstellen können mir bei der beruflichen Orientierung nach der Krebsbehandlung helfen?

Während der Behandlung oder der Reha z.B.:

  • Ärzteteam
  • Sozialdienst der Klinik
  • Psychoonkologische Betreuer:innen

Im Unternehmen z.B.:

  • Betriebsarzt oder -ärztin
  • Personal- oder Betriebsrat
  • Personalabteilung
  • Schwerbehindertenvertretung

Übergeordnete Auskunft z.B.:

  • Krebsberatungsstellen
  • Patientenorganisationen
  • Bürgertelefone des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit
  • Krankenkasse
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Kommunale Inklusions- oder Sozialämter
  • Agentur für Arbeit vor Ort

Auch Gewerkschaften oder Berufsverbände kommen infrage – allerdings muss man hier meist Mitglied sein. Fragen rund um den Antrag auf Schwerbehinderung beantwortet das zuständige Versorgungsamt.

Sind Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit an Krebs erkrankt? In diesem Fall gilt die Tumorerkrankung als Berufskrankheit und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Sie können von vielen Stellen Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben erwarten. Dennoch läuft die Rückkehr nicht immer reibungslos, und Sie finden sich möglicherweise Hürden gegenüber, die die Expertise einer Anwaltskanzlei erfordern, die auf Arbeits- oder Sozialrecht spezialisiert ist. In diesem Fall können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Informationen dazu finden Sie beim Bundesministerium für Verbraucherschutz.

Auf den Seiten Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs finden Sie außerdem viele weitere Informationen zu finanziellen und sozialrechtlichen Themen.

Wer Fragen zur Therapie hat, sich in einer sozialen oder finanziellen Notlage befindet oder einfach mehr über Früherkennung und Prävention wissen möchte – die Mitarbeiter:innen des INFONETZ KREBS nehmen sich Zeit, hören zu und vermitteln Informationen in einer allgemeinverständlichen Sprache. Auch nennen sie hilfreiche Adressen und wohnortnahe Ansprechpartner.


Darf ich während der Behandlung arbeiten?

Grundsätzlich ja. Ob Sie belastbar genug sind, hängt von der Art Ihrer Erkrankung, der Therapie und der Stärke der Nebenwirkungen ab, außerdem von den Anforderungen Ihrer Tätigkeit – ein Bürojob ist vielleicht eher möglich als anspruchsvolle körperliche Arbeit.


Wann ist der richtige Zeitpunkt, in den Beruf zurückzukehren?

Es ist verständlich, sich möglichst schnell ein Stück Normalität zurückerobern zu wollen. Besonders jüngere Krebsüberlebende, die noch nicht lange im Berufsleben stehen und dementsprechend wenig in die Rentenkasse eingezahlt haben, treibt möglicherweise auch die Sorge um, langfristig arbeitsunfähig erklärt zu werden und sich plötzlich in der Erwerbsminderungsrente wiederzufinden.

Überfordern Sie sich jedoch nicht zu früh mit dem Wiedereinstieg nach der Krebserkrankung bzw. -therapie. Schließen Sie erst die Reha und ggf. eine Nachsorge ab, besprechen Sie mit Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Psychoonkolog:innen und Ihrer Familie, ob Sie wirklich schon wieder fit genug sind. Behalten Sie dabei auch mögliche Nebenwirkungen der Behandlung im Blick, die bestimmte Arbeiten erschweren können: beispielsweise das Kribbeln in den Fingerspitzen nach einer Chemotherapie, Schwindel oder Muskelkrämpfe. Solche Beschwerden können sich nach einiger Zeit legen bzw. durch gezielte Behandlungen gelindert werden – und Sie danach viel besser neu starten.


Wann sollte ich mich meinen Vorgesetzen über die Rückkehr sprechen?

Am besten so früh wie möglich. Wenn Sie sich nach der Krebserkrankung bzw. -therapie für einen Wiedereinstieg in Ihrem alten Tätigkeitsfeld entschieden haben, aber Veränderungen notwendig sind, beispielsweise der Umstieg von Voll- zu Teilzeit oder auf andere Aufgabenfelder, hilft es Ihrem Arbeitgebenden, über diese Anforderungen rechtzeitig informiert zu sein und entsprechend reagieren zu können.

Möchten Sie ein solches Gespräch lieber mit Unterstützung führen? Dann wenden Sie sich an den Betriebs- oder Personalrat, die HR-Abteilung, die Schwerbehindertenvertretung oder – bei wenig Vertrauen in die Vorgesetzten – an eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Auch bei einem guten Verhältnis zu Vorgesetzen kann es sinnvoll sein, eine dritte Person hinzuzuziehen: Damit stellen Sie sicher, dass nichts vergessen wird, selbst wenn Sie sich noch nicht wieder vollkommen fokussieren können, beispielsweise, weil Nach- oder Nebenwirkungen der Therapie Ihre Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen.


Was ist das Hamburger Modell und wie kann es mir helfen?

Der Begriff „Hamburger Modell“ steht für die stufenweise Wiedereingliederung ins Berufsleben. Wenn nach Abschluss Ihrer Behandlung nicht klar ist, wie belastbar Sie sind, ermöglicht Ihnen das Hamburger Modell schritt- bzw. stundenweise an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren (in Absprache mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin). Dazu ist sicher eine kritische Selbsteinschätzung erforderlich. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestimmen individuelle Ziele, die aber jederzeit angepasst werden können. Währenddessen erhalten Sie weiter Krankengeld.


Ist es ratsam, im beruflichen Umfeld über meine Krebserkrankung zu sprechen?

Sie entscheiden, wann Sie mit wem über Ihre Krankheit sprechen und wie viel Sie erzählen möchten. Wenn Sie Ihre Krebserkrankung aus Ihrem Arbeitsumfeld heraushalten möchten, ist das Ihr gutes Recht – Sie sind nicht verpflichtet, die Art Ihrer Krankheit offenzulegen, auch nicht bei Krankschreibungen.

Je nach Art Ihrer Erkrankung und der Therapie gibt es möglicherweise Umstände, die Sie in Ihrer Arbeitsweise oder im Umgang mit anderen einschränken. Dann kann es sich lohnen, beim Wiedereinstieg nach der Krebserkrankung bzw. -therapie darauf hinzuweisen, um Missverständnisse oder Gerüchte zu vermeiden. Vorausgesetzt, Sie fühlen sich damit wohl und befinden sich in einem vertrauensvollen Verhältnis zu Kolleg:innen und Chef bzw. Chefin. Je offener Sie sind, desto eher geben Sie anderen die Chance, ihr Verhalten an Ihre Bedürfnisse anzupassen und Sie zu unterstützen, beispielsweise bei Fehlzeiten oder auch in ganz kleinen, scheinbar alltäglichen Dingen: Krebsüberlebende, denen der Magen entfernt werden musste, können beispielsweise nur langsam und in kleinen Portionen essen. Wenn Kolleg:innen dafür sensibilisiert sind, können sie beim gemeinsamen Mittagessen in der Kantine Rücksicht nehmen.


Kann mein Arbeitgebender mir während der Behandlung kündigen?

Die Sorge ist verständlich – und durchaus berechtigt: Grundsätzlich können auch Arbeitnehmende mit oder nach einer Krebserkrankung entlassen werden. Allerdings muss eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit mit erheblichen Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen begründet werden; hier sind also besondere Schutzvorgaben des Arbeitsrechts zu berücksichtigen. Beispielsweise kann es für Unternehmen nachteilig sein, wenn ein sogenanntes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nicht stattgefunden hat. Liegt bei Ihnen eine Schwerbehinderung vor (ab einem Grad der Behinderung [GdB] von 50), führt dies zu einem besonderen Kündigungsschutz, da das Inklusionsamt vor der Kündigung durch den Arbeitgebenden eingeschaltet werden muss. Dasselbe gilt für die sogenannte Gleichstellung, die Sie bei einem GdB von 30 oder 40 beantragen können.


Was muss ich bei Bewerbungen auf eine neue Stelle beachten?

Auch hier spielt die Frage nach dem Umgang mit der Erkrankung für viele Krebsüberlebende eine Rolle. Wenn Sie nicht möchten, dass jemand in Ihrem künftigen Arbeitsumfeld davon erfährt, haben Sie das Recht auf Ihrer Seite: Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Erkrankung, die Behandlung oder eine mögliche Schwerbehinderung in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Es gibt allerdings Einschränkungen: Ihr potentieller neuer Arbeitgebender darf sich während des Vorstellungsgesprächs nach Vorerkrankungen erkundigen, sofern diese Einfluss auf die Stelle haben, für die Sie sich bewerben. Sie müssen außerdem offenlegen, ob es Beeinträchtigungen gibt, die Sie an der Ausübung bestimmter Tätigkeiten hindern. Die Schwerbehinderung anzugeben, kann sogar von Vorteil sein: Immerhin haben Sie dadurch Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche, beispielsweise einen erweiterten Kündigungsschutz, Steuererleichterungen und zusätzliche Urlaubstage.


Falls es nicht möglich ist, in den Beruf zurückzukehren – welche finanzielle Unterstützung steht mir zu?

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Arbeitsverhältnis: Durch Lohnfortzahlung und Krankengeld sind Arbeitnehmende in der Regel bis zu 78 Wochen finanziell abgesichert. Ist es auch nach dieser Zeit nicht möglich, wieder eine Arbeit aufzunehmen, informieren Sie sich über Arbeitslosengeld I oder die Beantragung der Rente. Bei der Deutschen Krebshilfe erhalten Sie Informationen über weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, u.a. den Härtefonds der Stiftung.

Wer privat versichert ist, zum Beispiel als Selbstständige:r, erhält nur dann Krankengeld oder Krankentagegeld, wenn sie/er eine entsprechende Vereinbarung mit der Versicherung abgeschlossen hat.

Beamt:innen erhalten ihre Bezüge auch im Falle einer Erkrankung zunächst weiter.


Sie möchten mehr Informationen? Hören Sie doch mal bei Café Krebs rein, dem Onkologie Podcast von MSD rund um rund um alle Emotionen zum Leben mit Krebs. In Folge 10 berichten Moderatorin Claudine Petit und ihre Gäste Monika Klein und Usha Verma von den Herausforderungen, denen Sie im Job begegnet sind und wie sie damit umgehen.

Weitere Informationen finden Sie auch in der MSD Patientenbroschüre Krebs: Was nun?