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EU und USA sagen Produktfälschungen gemeinsam den Kampf an

Die EU und die USA haben ein gemeinsames Aktionsprogramm zur Bekämpfung der weltweiten Produktpiraterie gestartet.

EU und USA sagen Produktfälschungen gemeinsam den Kampf an - ©Geotop-BildarchivDie gemeinsame Strategie soll der Kommission zufolge ein entscheidender Schritt zur Verschärfung des weltweiten Kampfs gegen Produktfälschungen und den Diebstahl geistigen Eigentums sein. Es ist das erste Programm dieser Art, das von der EU und den Vereinigten Staaten gemeinsam aufgelegt wird.
Im Wesentlichen haben sich die EU und die Vereinigten Staaten auf folgende Punkte verständigt:

Engere Zollzusammenarbeit, u. a. gemeinsame Grenzmaßnahmen der europäischen und amerikanischen Zolldienststellen zur Bekämpfung der Produktpiraterie.
Gemeinsame Rechtsdurchsetzung in Drittländern, einschließlich des Aufbaus von Teams aus EU- und US-Diplomaten in Vertretungen in Drittländern, die gezielt Daten und nachrichtendienstliche Erkenntnisse austauschen und gemeinsame Beobachtungsaufgaben übernehmen sollen.
Wesentlich intensivere Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, die einen verschärften Schutz der Rechte an geistigem Eigentum als Voraussetzung für den Erhalt der EU-Wettbewerbsfähigkeit betrachtet. Die ersten Bemühungen sind auf die Arbeit mit China und Russland gerichtet. Aber auch Asien, Lateinamerika und der Nahe Osten bereiten der EU und den USA große Sorgen. Das Programm soll aufstrebenden Ländern dabei helfen, die eigenen Bemühungen zur Bekämpfung von Piraterie und Nachahmung zu verstärken.
Im September 2006 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zu Arzneimittelfälschungen gefasst. Darin wird eine wesentlich aktivere Rolle der Europäischen Union in ihrem Kampf gegen unzulässige Praktiken im Bereich der Piraterie und der Arzneimittelfälschungen gefordert. Dazu gehören präventive Maßnahmen, die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen an der Bekämpfung von Fälschungen beteiligten Behörden sowie eine führende Rolle bei der Erarbeitung einer internationalen Konvention zur Verbesserung der Strafverfolgung von Arzneimittelfälschungen sowie der Hehlerei und des Vertriebs von gefälschten Arzneimitteln.
In Deutschland plant der europäische Pharmaverband EFPIA ein Pilotprojekt zu „Track & Trace“, bei dem Arzneimittelpackungen die folgenden Angaben in verschlüsselter Form (2D-Barcode) enthalten sollen: Produkt- bzw. Herstellernummer, Seriennummer, Verfalldatum und Chargennummer. Die Seriennummer, eine für jede Packung individuelle Nummer, soll vom Hersteller in eine Datenbank eingegeben werden und von der abgebenden Apotheke zur Echtheitsprüfung der jeweiligen Packung abgefragt werden. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines europaweit einheitlichen Standards für die Kodierung von Arzneimittelpackungen, da Fälschungen grenzüberschreitend auftreten.
Inzwischen werden für Arzneimittel und deren Verpackung eine Vielzahl von sichtbaren und verdeckten Markern angeboten, mit denen sich nachweisen lässt, ob es sich bei einem Arzneimittel um ein Original oder eine Fälschung handelt. Dazu gehören z. B. Hologramme, Wasserzeichen, farbwechselnde Tinten, Mikrozeichen, irisierende Oberflächen, reflektierende/fluoreszierende Pigmente, Mikrofasern oder DNA-Etiketten.
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